| Teilnehmer | Unsere Kurse sind für alle offen. |
| Anmeldung |
Die Anmeldung erfolgt mit der Anmeldekarte,
telefonisch, per Fax, am Schalter, via Internet oder
Mail. Die Anmeldung für alle Lehrgänge erfolgt auf einem
Anmeldeformular. Bei Lehrgängen wird mit der Anmeldebestätigung eine Einschreibegebühr von Fr. 100.- in Rechnung gestellt (HFW: Fr. 400.-). Anmeldeschluss ist, falls nicht anders vermerkt, 10 Tage vor Kursbeginn, bei Lehrgängen in der Regel vier Wochen vor Beginn, falls in der Spezialbroschüre nichts anderes vermerkt ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei Kursen mit freien Plätzen ist auch eine kurzfristige Nachmeldung möglich Spätestens 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Durchführung der Kurse bestätigt. Mit der Bestätigung erhalten Sie eine Rechnung. Diese ist bis Kursbeginn zu bezahlen. |
| Durchführung der Kurse | Sämtliche Veranstaltungen werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt. Die maximale Zahl wird von der Leitung der Weiterbildung BZWW bestimmt. Wenn nicht genügend Anmeldungen eingehen, werden Sie spätestens 6 Tage vor Beginn benachrichtigt. |
| Ferien | Während der offiziellen Schulferien findet kein Unterricht statt. |
| Kurslokal | Falls nichts anderes vermerkt ist, finden die Kurse im BBZ Weinfelden statt. |
| Zertifikate/ Bestätigungen |
Teilnahmebestätigungen werden auf Wunsch ausgestellt, sofern mindestens 75% aller Lektionen besucht wurden. |
| Abmeldungen |
Bei Kursen: Abmeldungen sind in jedem Falle
schriftlich vorzunehmen! Für Abmeldungen, welche
innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum beim
Bildungszentrum Wirtschaft Weinfelden, Weiterbildung, eintreffen,
verrechnen wir einen Unkostenbeitrag von Fr. 80.– Bei Lehrgängen: Bei einer Abmeldung bis 7 Tage nach Rechungsdatum verfällt die einbezahlte Einschreibegebühr, bzw. muss sie einbezahlt werden, falls dies bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschehen ist. Weitere Kosten fallen nicht an. Während dem Lehrgang ist ein Austritt aus dem Vertrag nur per Ende eines Semesters und nur aus wichtigen Gründen möglich (z.B. Krankheit/Unfall, Wohnortwechsel, Berufswechsel). Die Kündigung hat spätestens vier Wochen vor dem Semesterende schriftlich eingeschrieben mit Angabe der Gründe und Nachweisdokumenten zu erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, gelten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das nächste Semester als angemeldet. |
| Schulgeld |
Bei Kursen: Das Schulgeld wird vor Beginn der
Veranstaltung fällig. Bei verspäteter Kündigung oder
Abmeldung verfallen 50% des Kursgeldes. Für den
Restbetrag stellen wir eine Gutschrift aus. Eine teilweise Rückerstattung kann nur ausnahmsweise bewilligt werden, falls wichtige Gründe nachgewiesen werden können: z.B. Krankheit/Unfall, Berufswechsel, Wohnortswechsel etc. Ein Ersatzteilnehmer kann ohne Mehrkosten gestellt werden. Bei Lehrgängen: Das Schulgeld wird vor Beginn des Semesters fällig. Bei verspäteter Kündigung oder Abmeldung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt: Bis Semesterbeginn: 50% des Kursgeldes des entsprechenden Semesters Nach Semesterbeginn: das gesamte Kursgeld des entsprechenden Semesters Die Einschreibegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet, bzw. muss einbezahlt werden, falls noch nicht geschehen. Eine teilweise Rückerstattung des Kursgeldes kann nur ausnahmsweise bewilligt werden, falls wichtige Gründe nachgewiesen werden können: z.B. Krankheit/Unfall, Berufswechsel, Wohnortswechsel etc. Ein Ersatzteilnehmer kann ohne Mehrkosten gestellt werden. Bei vorzeitigem Austritt während des Semesters erfolgt keine Rückzahlung oder Stornierung des Kursgeldes. |
| Programm- änderungen |
Programmänderungen oder Streichung von Kursen und Lehrgängen bleiben vorbehalten. Das Kursgeld und die Einschreibegebühr werden voll zurückerstattet, falls eine Veranstaltung nicht durchgeführt wird oder eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche. Programmänderungen oder Lektionenausfall begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Schulgelder. |
| Lehrmittel | Die Kursleiter händigen diese am ersten Kurstag aus. |
| Gerichtstand | Mit der Anmeldung zu einem Kurs/ Lehrgang erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit den allgemeinen Bedingungen und den Kursgebühren einverstanden, welche im aktuellen Programm des Bildungszentrums Wirtschaft Weinfelden aufgeführt sind. Als Gerichtsstand gilt Weinfelden. |
| Auskünfte |
Sie werden erteilt vom
Sekretariat Weiterbildung, Tel 071 626 86 10. Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo–Do 08.00–11.30 / 13.30–17.30 Uhr, Fr bis 16.30 Uhr |