| Zulassung | Unsere Kurse sind für alle offen. |
| Anmeldung | Bei der Anmeldung wird unterschieden zwischen Kursen und Lehrgängen. Die Anmeldung für Kurse erfolgt mit der Anmeldekarte, telefonisch, per Fax, am Schalter, via Internet oder Mail. Die Anmeldung für Lehrgänge erfolgt schriftlich auf einem Anmeldeformular. Bei Lehrgängen wird mit der Anmeldebestätigung eine Einschreibegebühr von Fr. 100.– in Rechnung gestellt (HFW: Fr. 400.–). Anmeldeschluss ist, falls nicht anders vermerkt, bei Kursen 10 Tage vor Beginn, bei Lehrgängen üblicherweise vier Wochen vor Beginn, falls in der Spezialbroschüre keine andere Regelung festgehalten wurde. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei Veranstaltungen mit freien Plätzen ist auch eine kurzfristige Nachmeldung möglich. Bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, spätestens aber sechs Tage vor Beginn eines Kurses, bzw. zwei Wochen vor Beginn eines Lehrgangs wird die Durchführung bestätigt. Mit der Bestätigung erhalten Sie die Rechnung. Diese ist bis Veranstaltungsbeginn zu bezahlen. |
| Durchführung | Alle Veranstaltungen werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt. Die minimale und maximale Zahl wird von der Leitung Weiterbildung bestimmt. Muss eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, sind Ersatzforderungen ausgeschlossen. Einschreibegebühren und allfällig einbezahlte Kursgelder werden bei einer Absage vollständig zurückerstattet. |
| Ferien | Während der offiziellen Schulferien findet kein Unterricht statt. |
| Kursort | Falls nichts anderes vermerkt ist, finden die Kurse im Bildungszentrum Wirtschaft Weinfelden in den BBZ-Gebäuden statt. |
| Zertifikate/ Bestätigungen |
Teilnahmebestätigungen/Zertifikate werden ausgestellt, sofern mindestens 75% aller Lektionen besucht wurden. |
| Abmeldungen bei Kursen |
Abmeldungen sind in jedem Falle schriftlich vorzunehmen! Für
Abmeldungen, welche vor der Bestätigung der Durchführung
eintreffen (in der Regel mit der Rechnungsstellung),
entstehen keine Kosten. Erfolgt die Abmeldung nach
Bestätigung der Durchführung, aber vor Veranstaltungsbeginn,
verrechnet das BZWW 25% der Veranstaltungskosten, mindestens
aber Fr. 80.–. Für Abmeldungen nach Veranstaltungsbeginn
verrechnet das BZWW das gesamte Kursgeld. Eine teilweise
Rückerstattung kann nur ausnahmsweise und nur dann bewilligt
werden, falls wichtige Gründe schriftlich eingeschrieben und
mit entsprechenden Nachweisdokumenten eingereicht werden:
z.B. Krankheit/Unfall, Berufswechsel, Wohnortwechsel.
Ersatzteilnehmer können kostenfrei gestellt werden. |
| Abmeldungen bei Lehrgängen |
Bei einer Abmeldung bis 7 Tage
nach Rechnungsdatum verfällt die
einbezahlte Einschreibegebühr,
bzw. muss sie einbezahlt werden,
falls dies bis zu diesem
Zeitpunkt noch nicht geschehen
ist. Weitere Kosten fallen nicht
an. Für spätere Abmeldungen, die
aber noch vor
Veranstaltungsbeginn eintreffen
(Datum des Poststempels),
verrechnet das BZWW 25% der
Veranstaltungskosten, mindestens
aber Fr. 80.–. Für Abmeldungen
nach Veranstaltungsbeginn
verrechnet das BZWW das gesamte
Schulgeld. Während dem Lehrgang
ist ein Austritt aus dem Vertrag
nur aus wichtigen Gründen (z.B.
Krankheit/Unfall,
Wohnortwechsel, Berufswechsel)
und nur per Ende eines Semesters
möglich. Die Kündigung hat
spätestens vier Wochen vor dem
Semesterende schriftlich
eingeschrieben mit Angabe der
Gründe und Beilage von
Nachweisdokumenten zu erfolgen.
Erfolgt keine Kündigung, gelten
die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer für das nächste
Semester als angemeldet. |
| Programm- änderungen |
Programmänderungen oder Streichung von Kursen und
Lehrgängen bleiben vorbehalten. Das Kursgeld und die
Einschreibegebühr werden voll zurückerstattet, falls
eine Veranstaltung nicht durchgeführt wird oder eine
Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann. Darüber
hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.
Programmänderungen oder Lektionenausfall begründen
keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter
Schulgelder. |
| Lehrmittel |
Die Kursleiter händigen diese
in der Regel am ersten Kurstag aus. |
| Gerichtsstand und Gültigkeit |
Mit der Anmeldung zu einem Kurs/ Lehrgang erklärt
sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit den allgemeinen
Bedingungen und den Kursgebühren einverstanden, welche
im aktuellen Programm des Bildungszentrums Wirtschaft
Weinfelden aufgeführt sind. Als Gerichtsstand gilt
Weinfelden.
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| Auskünfte |
Sie werden erteilt vom
Sekretariat Weiterbildung, Tel 071 626 86 10. Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo–Do 08.00–11.30 / 13.30–17.30 Uhr, Fr bis 16.30 Uhr |